Du musst unter Umständen noch zur Rentenversicherung. In der Praxis werden Working-Holiday-Teilnehmer im Rathaus oft nicht aktiv zur Anmeldung bei der Rentenversicherung aufgefordert, da ihr Aufenthalt meist auf maximal ein Jahr begrenzt ist. Wenn das bei dir der Fall ist und du dich nicht versichern lassen möchtest, musst du nicht zur Rentenversicherungsabteilung und nichts weiter tun. Du bist dann mit deinem Rathaus besuch fertig und kannst gehen. Wenn du im Rathaus / beim Einwohnermeldeamt allerdings aufgefordert wirst zur Rentenversicherung zu gehen, musst du dort mitteilen, ob du dich versichern lassen willst oder dich befreien lassen möchtest. Du musst ebenfalls zur Rentenversicherung, wenn du nicht aufgefordert wurdest, dich aber freiwillig versichern lassen möchtest.
Nachdem du nun bei der Krankenkassenabteilung (保険年金課, hokennenkin) warst, musst du jetzt mit deiner frisch bedruckten „在留カード“ [Zairyū kādo] (Residence Card / Aufenthaltskarte) zur Rentenversicherungsabteilung gehen. Die Adresse muss bereits auf der Aufenthaltskarte aufgedruckt worden sein. Wenn du die Karte vom Einwohnermeldeamt noch nicht zurück erhalten hast, wartest du am dortigen Ausgabeschalter und gehst dann erst zum Schalter der Rentenversicherung. Die Rentenversicherungsabteilung im japanischen Rathaus heißt in der Regel 国民年金課 (Kokumin Nenkin-ka, Abteilung für die nationale Rentenversicherung).
Je nach Stadt oder Gemeinde kann die Bezeichnung leicht variieren. Manchmal ist sie Teil einer größeren Abteilung wie der 市民課 (Shimin-ka, Bürgerabteilung) oder 保険年金課 (Hoken Nenkin-ka, Abteilung für Versicherung und Rente)
Inhaltsverzeichnis
Nein, während eines Working Holiday in Japan besteht grundsätzlich keine Rentenversicherungspflicht. In Japan gibt es eine gesetzliche Rentenversicherung, (国民年金, Kokumin Nenkin) in die grundsätzlich alle Einwohner einzahlen müssen, einschließlich ausländischer Staatsbürger. Personen, die länger als drei Monate in Japan leben, sind theoretisch verpflichtet, sich für das Kokumin Nenkin-System (国民年金, nationale Rentenversicherung) zu registrieren. Für Working-Holiday-Teilnehmer gelten aber Ausnahmen.
In der Praxis werden Working-Holiday-Teilnehmer oft schon nicht aktiv zur Anmeldung aufgefordert, da ihr Aufenthalt meist auf maximal ein Jahr begrenzt ist. Falls du zur Anmeldung aufgefordert wirst, kannst du eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Dies ist üblich und möglich für Personen mit geringem oder unregelmäßigem Einkommen in Japan. Dies wird bei deiner erstmaligen Anmeldung der Fall sein, wenn du kein festes oder hohes Gehalt in Japan verdienst oder aus dem Vorjahr nachweisen kannst.
Sobald du in Japan arbeitest, kann dein Arbeitgeber dich jedoch in die 社会保険 (Shakai Hoken, Sozialversicherung) aufnehmen. In diesem Fall würdest du automatisch Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Darum kümmert sich aber dein Arbeitgeber.
Nach dem Verlassen Japans kannst du unter bestimmten Bedingungen eine Rückerstattung (Lump-sum Withdrawal Payment) für gezahlte Rentenbeiträge beantragen oder dir die gezahlten Rentenbeiträge in Deutschland anrechnen lassen. Wie das geht, erkläre ich dir in den letzten Kapitel dieses Guides.
Hinweis: Der Vollständigkeithalber sei erwähnt, dass es daneben noch die Angestelltenrentenversicherung (厚生年金, Kōsei Nenkin) gibt. Die ist aber bei deiner ersten Anmeldung irrelevant, da du als Working-Holiday-Teilnehmer in der Regel nicht als Angestellter nach Japan kommst. Und wenn doch, kümmert sich dein Arbeitgeber um alles weitere.
Die Beiträge zur japanischen nationalen Rentenversicherung (国民年金, Kokumin Nenkin) betrugen im Jahr 2024, 16.980 Yen pro Monat (ca. 105 Euro, abhängig vom Wechselkurs). Im Jahr 2025 beträgt er 17.800 Yen pro Monat (ca. 111 Euro). Dieser Betrag kann sich jedes Jahr leicht ändern, da die Regierung ihn regelmäßig anpasst.
Als deutscher Working-Holiday-Teilnehmer in Japan bist du nicht verpflichtet, in die japanische Rentenversicherung (国民年金, Kokumin Nenkin) einzuzahlen, kannst dies aber freiwillig tun und dir dann auf die deutsche Rente anrechnen lassen. Gleich vorweg: Wenn du kein Geld hast, um die monatlichen Rentenversicherungsbeträge zu bezahlen, stellt sich die Frage eigentlich nicht und es kommt nur die Befreiung (免除申請, Menjo Shinsei) in Betracht. Auch wenn du nur für 1 Jahr in Japan bleibst und keine langfristigen Pläne in Japan hast, lohnt sich die freiwillige Versicherung eigentlich nicht. Dir muss aber im Falle einer Befreiung klar sein, dass dir mit einem einjährigen Working Holiday unter Umständen ein ganzes Beitragsjahr in der deutschen Rentenversicherung fehlt. Aktuell machst du dir nicht so viele Gedanken, aber wenn du in vielen Jahren ein Jahr später in Renten gehen kannst, wie deine gleichaltrigen Kollegen, wirst du dich unter Umständen ärgern. Wenn du außerdem mit dem Gedanken spielst, längerfristig in Japan zu bleiben, zukünftig zurück zu kehren und dort zu leben und zu arbeiten, dann kann es sich lohnen.
Denn eine freiwillige Einzahlung hat im Grunde drei Vorteile:
1. Wie eben erwähnt, besteht die Möglichkeit einer Anrechnung auf die deutsche Rente, denn Deutschland und Japan haben ein Sozialversicherungsabkommen. Falls du später in Deutschland Rente beziehst, könnten deine in Japan geleisteten Zahlungen unter Umständen berücksichtigt werden. Das ist insbesondere für diejenigen relevant, die schon in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Allerdings wird die japanische Kokumin Nenkin nicht direkt mit der deutschen Rentenversicherung zusammengelegt, sondern kann als eigenständiger Anspruch bestehen. Was das bedeutet, erkläre ich dir in den letzten Kapiteln dieses Guides.
2. Falls du mindestens 10 Jahre in Japan einzahlst, hast du Anspruch auf eine japanische Altersrente (auch wenn du später nicht mehr in Japan lebst). Falls du später wieder nach Japan ziehst und arbeitest, könnten deine bisherigen Einzahlungen angerechnet werden. Falls du nie 10 Jahre einzahlst, erhältst du später aber keine japanische Rente, sofern du nicht freiwillig weiter zahlst.
3. Falls du während deines Aufenthalts in Japan durch Unfall oder Krankheit erwerbsunfähig wirst, könntest du Anspruch auf eine japanische Erwerbsunfähigkeitsrente (障害年金, Shōgai Nenkin) haben. Renten- und Invaliditätsleistungen gibt es nämlich nur für diejenigen, die in die Rentenversicherung einzahlen.
Du kannst die Beiträge zwar zahlen, aber bist dir unsicher, ob du zahlen sollst oder nicht? Das ist nicht so dramatisch. Es besteht die Möglichkeit der Rückerstattung der Beiträge (Lump-sum Withdrawal Payment). Wenn du mindestens 6 Monate Beiträge gezahlt hast, kannst du nach dem Verlassen Japans eine Teilrückerstattung (脱退一時金, Dattai Ichijikin) beantragen. Die Rückerstattung beträgt bis zu 3 Jahre der gezahlten Beiträge. Nachteil dabei: Du bekommst nur einen Teil zurück, da ein Prozentsatz als Verwaltungsgebühr einbehalten wird. Falls du weniger als 6 Monate zahlst, bekommst du keine Rückerstattung.
Das unterscheidet sich nun je nachdem, ob du der japanischen Rentenversicherung freiwillig beitreten möchtest oder dich befreien lassen möchtest. In beiden Fällen musst du deine „在留カード“ [Zairyū kādo] (Residence Card / Aufenthaltskarte) vorzeigen und ein Formular ausfüllen. Das Formular wird dir von der Rentenversicherungsabteilung im Rathaus zur Verfügung gestellt. Sie helfen dir außerdem vor Ort beim Ausfüllen. Mir wurde ganz genau gesagt, was ich wie auszufüllen habe.
Als nächstes teilst du mit, ob du der Rentenversicherung beitreten möchtest oder dich befreien lassen möchtest.
Beitritt: 「国民年金を申請したい。」 (Kokumin nenkin o shinsei shitai), das bedeutet „Ich möchte die nationale Rentenversicherung beantragen.“
Befreiung: 「年金の免除申請をしたい。」 (Nenkin no menjo shinsei o shitai), das bedeutet „Ich möchte eine Rentenbefreiung beantragen.“
Anmerkung: In meinem Fall hatte der Mitarbeiter dabei selbst nicht so viel Erfahrung mit einem Working-Holiday Visum und musste daher telefonisch nachfragen, was bei dem Formular auszufüllen ist. Daher halte ich mich untenstehend auch mit einer Ausfüllhilfe zurück. Es ging dann aber trotzdem sehr schnell (keine 10 Minuten).
Beitreten
Das Formular zum Beitritt in die japanische Rentenversicherung heißt「国民年金被保険者関係届」(Kokumin Nenkin Hihokensha Kankei Todoke, Mitteilungsformular für den Beitritt zur Nationalen Rentenversicherung). Die japanische Rentenversicherung stellt hier ein Formular auf ihrer Website online zur Verfügung (japanisch, pdf). Mein Formular sah aber etwas anders aus. Ich konnte leider kein Foto von meinem Formular machen, daher möchte ich an dieser Stelle keine verbindliche Ausfüllhilfe anbieten. Die Mitarbeiter von der Rentenversicherungsabteilung werden dich aber beim Ausfüllen so gut es geht unterstützen.
Befreiung
Das Formular zur Befreiung von der japanischen Rentenversicherung heißt「国民年金保険料免除・納付猶予申請書」(Kokumin Nenkin Hokenryō Menjo・Nōfu Yūyo Shinseisho, „Antrag auf Befreiung oder Stundung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung“). Die japanische Rentenversicherung stellt hier ein Formular auf ihrer Website online zur Verfügung (japanisch, pdf). Ich habe das Befreiungsformular im Rathaus nie gesehen, daher möchte ich an dieser Stelle keine verbindliche Ausfüllhilfe anbieten. Die Mitarbeiter von der Rentenversicherungsabteilung werden dich aber beim Ausfüllen so gut es geht unterstützen.
Du hast das entsprechende Formular ausgefüllt und eingereicht? Perfekt. Dann bist du bei der Rentenversicherung fertig. Für dich geht es ab nach Hause, denn du bist im Rathaus fertig und hast eine große Hürde gemeistert!
Nach zwei bis drei Wochen erhältst du von der japanischen Rentenversicherung deine 10-Stellige Rentenversicherungsnummer inklusive deinem Rentenversicherungsausweis. Dieses Formular ist sehr wichtig! Du benötgist es später unter Umständen zur Arbeitsaufnahme und solltest es daher gut aufheben. Eine weitere Woche später flattern deine ersten Rechnungen ein. Du wirst Rückwirkend versichert. Bezahlt werden muss jeder Monat, seit dem du in Japan bist. Auf den Rechnungen steht immer drauf, bis wann sie bezahlt werden müssen (Monatsende des jeweiligen Monats). Das Monatsende als Zahlungsfrist gilt natürlich nicht für die Monate in denen du rückwirkend versichert wirst. Außerdem erhältst du mit den Rechnungen ein Formular zur Einrichtung eines Dauerauftrages bei deiner Bank.
Wie und wo du die japanische Rentenversicherung bezahlst, wie du den Dauerauftrag bei deiner Bank einrichtest, und was es dabei zu beachten gibt erkläre ich dir im nächsten Schritt.