Die Deutsche Steuer betrifft dich vor allem, wenn du in Deutschland steuerpflichtig bist.
Wichtig: Du musst bei der Eröffnung deines Bankkontos in Japan angeben, ob du in Deutschland (und/oder Japan) steuerpflichtig bist.
Mit der Abmeldung aus Deutschland, bist du in der Regel nicht mehr steuerpflichtig in Deutschland. Etwas anderes gilt, wenn du bspw. Mieteinnahmen hast. Dann bleibst du steuerpflichtig und solltest dem Finanzamt deine Anschrift mitteilen, unter der du zu erreichen bist. Du bleibst außerdem steuerpflichtig, wenn du einen Wohnsitz in Deutschland behältst und verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben. Ob du verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Als Grundregel lässt sich sagen: Wenn du in der Vergangenheit steuerpflichtig und zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet warst, die Steuererklärung also nicht nur freiwillig eingereicht hast, dann bist du vermutlich weiterhin steuerpflichtig und musst eine Steuererklärung abgeben.
Wenn du Student bist und bislang keine Steuererklärung abgeben musstest, wirst du wahrscheinlich auch während deinem Aufenthalt in Japan keine Steuererklärung mehr für Deutschland abgeben müssen.
Hier kann ich aber keine tiefgehenden Hinweise erteilen, da dies sehr von deine individuellen Situation abhängig ist. Ich bin in Deutschland steuerpflichtig geblieben und muss so oder so eine Steuererklärung abgeben. Wenn du dir unsicher bist, ob du (nach deiner Abmeldung) eine Steuererklärung abgeben musst, ruf beim Finanzamt an und frag einfach nach. Wenn Sie Geld von dir wollen, werden sie dir das schon sagen.
Wie das mit deinem erzielten Einkommen in Japan ist und ob das nach deiner Rückkehr nach Deutschland in Deutschland oder Japan versteuert wird, erkläre ich dir im Reiter Steuern.
Hinsichtlich der Rentenversicherung in Deutschland musst du vor deiner Abreise nicht tätig werden, kannst es aber.
Warum du nicht tätig werden musst? Du wirst nicht von einem Arbeitgeber nach Japan entsendet. In diesem Fall müsste eine Entsendebescheinigung ausgefüllt werden. Bei einem Working-Holiday Aufenthalt ist das aber nicht der Fall.
Warum du tätig werden kannst? Als deutscher Working-Holiday-Teilnehmer in Japan bist du weder verpflichtet, in die japanische Rentenversicherung (国民年金, Kokumin Nenkin), noch in die deutsche Rentenversicherung einzuzahlen. Du kannst dich aber freiwillig in der Rentenversicherung in Japan oder Deutschland versichern lassen.
Denn um mögliche Nachteile für Menschen, die in Deutschland und Japan in die Rentenversicherung eingezahlt haben, aufzufangen, wurde ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Japan geschlossen. Rentenzahlungen in Japan können für den deutschen Rentenanspruch berücksichtigt werden (und umgekehrt).
"Für die Rente ist das also kein Problem - denn das Abkommen wurde gerade für Menschen geschaffen, die im Laufe ihres Berufslebens über Grenzen hinweg arbeiten oder gearbeitet haben. So können beispielsweise Zeiten aus beiden Ländern für eine medizinische Rehabilitation oder Ihren Rentenanspruch zählen." Quelle: Deutsche Rentenversicherung.
Entweder
du sparrst dir die monatlichen Rentenbeiträge und zahlst weder in die deutsche noch in die japanische Rentenversicherung,
Du zahlst freiwillig in die japanische Rentenversicherung, oder
Du zahlst freiwillig in die deutsche Rentenversicherung.
Variante 1 ist für diejenigen geeignet, die kein Geld haben, um die monatlichen Rentenversicherungsbeträge (ca. 110 € in Deutschland und Japan; Stand: 2026) zu bezahlen. Oder du hast das Geld, sorgst aber privat vor, weil du nicht glaubst jemals eine gesetzliche Rente zu erhalten, die zum Leben reicht. Normalerweise musst du selbst aktiv werden, wenn du in die japanische Rentenversicherung einzahlen willst, ggf. musst du dich aber auch aktiv von der japanischen Rentenversicherung befreien lassen, näheres dazu unter Rentenversicherung.
Variante 2 ist nur geeignet, wenn du vor hast längerfristig in Japan zu bleiben oder zukünftig zurück zu kehren, um dort zu leben und zu arbeiten. Wenn du im Laufe deines Lebens einen Aufenthalt in Japan von mehr als 10 Jahren planst, dann kann es sich lohnen. Näheres dazu unter Rentenversicherung. Das wird für die meisten aber nicht der Fall sein.
Variante 3 ist für diejenigen geeignet, die nur für 1 Jahr in Japan bleiben und keine langfristigen Pläne in Japan (insgesamt mehr als 10 Jahre) über das Working-Holiday hinaus haben. Denn dann lohnt sich die freiwillige Versicherung in Japan eigentlich nicht. Wenn diejenigen außerdem kein Versicherungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung verlieren möchten, würde ich die freiwillige Rentenversicherung in Deutschland empfehlen.
Zwar besteht durch das oben erwähnte Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Japan die Möglichkeit, sich eine etwaige freiwillige Rentenzahlung in die Japanische Rentenversicherung für die Deutsche Versicherungszeit anzurechnen. Der größte Nachteil besteht aber darin, dass es für dich erheblichen Mehraufwand bedeutet, die freiwilligen japanischen Rentenzahlungen gegenüber der deutschen Rentenversicherung nachzuweisen und anerkennen zu lassen, und weil die Japanische Rentenversicherung ggf. eine Gebühr erhebt. Dann lohnt es sich mehr, direkt freiwillig in die Deutsche Rentenversicherung einzuzahlen, als "den Umweg" über die japanische Rentenversicherung zu machen.
Aber keine Sorge, wenn du dich jetzt noch nicht entscheiden kannst oder dir unsicher bist, ob oder wo du einzahlen möchtest:
Du musst in Japan keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen,
Du kannst freiwillig geleistete Einzahlung in Japan am Ende deines Aufenthalts auch wieder auszahlen lassen (abzüglich einer Gebühr),
Wenn Du sie nicht auszahlst, kannst du sie dir für die deutsche Rentenversicherung anrechnen lassen oder
Wenn du nicht freiwillig in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hast, kannst du das bis März des Folgejahres noch nachholen.
Damit hast du großen Gestaltungsspielraum und hast alle Optionen offen. Informationen zur freiwilligen Rentenversicherung in Deutschland findest Du in diesem FAQ der Deutschen Rentenversicherung. Hier geht es zum Antrag der freiwilligen Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung. Mehr zum Thema Rente in Japan erkläre ich dir im Reiter Rente.
Hast du an alles Gedacht und dich gekümmert? Dann kannst du jetzt in Ruhe zum Flughafen fahren und dich losmachen. Weiter geht es dann mit deiner Ankunft und dem Erhalt deiner Aufenthaltskarte in Japan.