Im Folgenden erfährst du die verschiedenen Wege, die japanische Krankenversicherung und die japanische Rentenversicherung zu bezahlen.
Inhaltsverzeichnis
Einer der wichtigsten Hinweise in dem kompletten Guide: Zahle immer pünktlich deine Beiträge zur Krankenversicherung.
Pünktlich zahlen, das sollte man zwar generell immer tun, aber das ist einer der wenigen Punkte, auf die du während deinem Working-Holiday in Japan wirklich achten solltest. Die Konsequenzen können ansonsten gravierend sein. Du bist gesetzlich verpflichtet in Japan krankenversichert zu sein, entsprechend musst du die Zahlungen dafür leisten. Dafür kannst du das japanische Gesundheitssystem in Anspruch nehmen, eines der besten der Welt. Dafür das die Zahlungen während dem Working-Holiday wirklich gering sind, eigentlich ein guter Deal.
Obwohl die Beiträge generell nicht sonderlich hoch sind, zahlen (pünktlich) nur ca. 63% der Ausländer in Japan ihre Krankenversicherungsbeiträge in der Nationalen Krankenversicherung (Quelle Asia Daily). Wenn du nicht (pünktlich) zahlst, hat das insbesondere dann schwerwiegende Konsequenzen, wenn du länger in Japan leben möchtest und kann zukünftig bei der Ausreise Probleme verursachen.
Die Strafmaßnahmen im Einzelnen, die schon jetzt ergriffen werden/wurden:
Wenn du beabsichtigst, nach dem Working-Holiday in Japan zu arbeiten, aber du hast keine oder unpünktlich Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt, kann es sein, dass die ein nötiges Arbeitsvisum nicht gewährt wird.
Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (permanant residency) wird nicht erteilt, wenn du in der Vergangenheit keine oder unpünktliche Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt hast. Entsprechendes gilt für einen Antrag auf Japanische Staatsbürgerschaft.
Und nein, bei diesen aufenthaltsrechtlichen Themen es gibt aktuell keine Möglichkeit, das Versäumnis nicht oder zu spät gezahlter Beiträge zu heilen, etwa fehlende Beiträge nachzuzahlen. Der dauernde Aufenthalt in Japan ist für dich dann nicht mehr möglich.
Sollten bei der Ausreise nicht gezahlte Krankenversicherungsbeiträge vorliegen oder gar unbezahlte Arzt- oder Krankenhausrechnungen, wird die Ausreise bis zum Ausgleich der Zahlungen möglicherweise verweigert oder eine Wiedereinreisesperre verhängt.
Zahlungen bei Ausreise oder Wiedereinreisesperren bei nicht bezahlten Beiträgen sind Stand Januar 2026 noch keine Standardmaßnahmen die getroffen werden. Hier wird aktuell noch im Einzellfall entschieden. Stand 2026 werden aufgrund der schlechten Zahlungsmoral unter Ausländern aber verschiedene weitere Verschärfungen diskutiert. Es ist angekündigt, die Aufenthaltskarte in die My Number Card zu integrieren. Die Versicherungskarte kann dort schon integriert werden. Nutzt man zukünftig nur die My Number Card wäre es für Grenzbeamte zukünftig sehr leicht nachzuvollziehen, ob der Karteninhaber Beiträge (pünktlich) gezahlt hat oder nicht.
Vorraussichtlich ab 2028 wird JESTA (Japan Electronic System for Travel Authorization) vor der Einreise nach Japan verpflichtend zu beantragen sein. Ohne diese Erlaubnis wird man nicht nach Japan einreisen können. Es wird darüber diskutiert, dass nicht gezahlte Krankenversicherungsbeiträge ein Grund sein werden, dass diese Erlaubnis nicht erteilt wird. Auch dann kann man nicht mehr nach Japan einreisen. Also immer pünktlich zahlen und unbedingt alle Quittungen aufheben, wenn bar bezahlt wurde!
Einleitung
Eine berechtigte Frage, denn gerade am Anfang verfügst du noch über kein Bankkonto. Aber das ist kein Problem. Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Krankenversicherung zu bezahlen. In Japan zahlst du deine Beiträge zur Nationalen Krankenversicherung (国民健康保険, Kokumin Kenkō Hoken) grundsätzlich an deine Gemeindeverwaltung (市役所/区役所, Shiyakusho/Kuyakusho). Es gibt zwei Hauptmethoden, wobei die genauen Ausgestaltungen je nach Stadt oder bei großen Städten wie Osaka und Tokyo je nach Stadtviertel leicht variieren.
Bei mir war es so, in einem Schreiben (blauer Brief) ca. zwei bis drei Wochen nach meinem Rathausbesuch erhielt ich, meine Zahlungsbelege für den ersten und den nächsten Monat. Außerdem erhielt ich ein Formular zum Ausfüllen eines Dauerauftrages zur Abbuchung der Krankenversicherung bei deiner Bank. Daneben gab es weiteres Infomaterial wie sich der Beitrag zusammensetzt.
Ich bin zuerst zur japanischen Postbank gegangen und habe mein Bankkonto eröffnet. Einen Tag später bin ich mit den Zahlungsbelgen und dem Dauerauftragsformular für die Krankenversicherung (口座振替, Kōza Furikae) zur Bank gegangen. Dort habe ich bei der Bank mit den beiden Zahlungsbelege für den ersten und den kommenden Monat meine Krankenversicherungsbeiträge bezahlt. Gleichzeitig habe ich das Dauerauftragsformular ausgefüllt und abgegeben. Vermutlich kann man alles am selben Tag machen. Es kann aber zu Problemen bei der Eröffnung des Bankkontos kommen. Dann ist es besser etwas (zeitlichen) Puffer zu haben.
Damit habe ich schon gleich die zwei Hauptmethoden zur Beitragszahlung vorgestellt: Barzahlung oder Übeweisung
Barzahlung des japanischen Krankenversicherungsbeitrages
Die Barzahlung erfolgt mittels eines Zahlungsbelegs (支払票, Nōfusho). Die Stadt verschickt Zahlungsbelege, die in der Regel einen Barcode haben, an deine Adresse, die du bei der Anmeldung angegeben hast. Hier ist anzumerken, dass die Städte Zahlungsbelege unterschiedlich verschicken. Manche verschicken monatlich nur einen oder zwei. Manche verschicken die Zahlungsbelege für das ganze Fiskaljahr. Achtung: Das Fiskaljahr geht in Japan von 01. April bis 31. März, und entspricht nicht dem Kalenderjahr von Januar bis Dezember. In diesem Fiskaljahr (April bis März) ist der Beitrag immer gleich. Wenn deine Stadt alle Zahlungsbelege auf einmal verschickt, erhältst du im März neue Zahlungsbelege, für das kommende Fiskaljahr. Wichtig: Wenn du planst ohne festen Wohnsitz durch Japan zu reisen und die Beiträge nicht per Überweisung zahlen möchtest, bspw. weil du kein Konto eröffnen willst, frag direkt bei der Krankenversicherung im Rathaus, ob du die Zahlungsbelege für das ganze Jahr bekommen kannst. Entweder direkt bei deiner erstmaligen Anmeldung oder später. Aber beachte, dass wenn du bspw. im Dezember dein Working-Holiday beginnst und in Japan ankommst, sie dir maximal die Zahlungsbelege für das verbleibende Fiskaljahr, also Dezember bis März aushändigen können. Danach ändert sich der Beitrag unter Umständen, weshalb noch keine Zahlungsbelege für dieses Abrechnungsdatum existieren.
Kommen wir zurück zum Zahlungsbeleg und dem eigentlichen Bezahlvorgang. Mit diesem Beleg kannst du an folgenden Orten bar bezahlen:
• Banken oder Japan Post Bank/Postämter
• Convenience Stores wie 7-Eleven, Lawson, FamilyMart (Barcode auf dem Beleg notwendig)
• Oft auch direkt im Rathaus am Schalter.
Wo genau du zahlen kannst, steht entweder auf dem Beleg oder in einer Infobroschüre die dir mit dem Zahlungsbeleg geschickt wurde. Aber diese drei Orte sollten immer gehen. Auf die Zahlung per Apps gehe ich an dieser stelle nicht ein, da dass regional sehr unterschiedlich gehandhabt wird.
Ganz wichtig: Du musst auf die Frist achten! Diese steht auf dem Zahlungsbeleg. Nach dem Datum auf dem Beleg kann die Zahlung nicht mehr überall akzeptiert werden (in der Regel nur noch im Rathaus selbst).
Zur Zahlung bei der Japan Post Bank (株式会社ゆうちょ銀行, Kabushikigaisha yūchoginkō) suchst du zuerst eine Postbankfiliale. Wenn du Google Map benutzt, werden dir manchmal auch nur Postbank ATMs, also Geldautomaten, angezeigt. Die Bezahlung am ATM klappt nur, wenn der Zahlungsbeleg ATM-fähig ist und wenn du schon ein Postbank-Konto hast. Wenn du am Schalter zahlst, ist ein Bankkonto nicht notwendig. Wir konzentrieren uns daher auf die (einfachere) Zahlung am Schalter. Wenn du sichergehen möchtest, was für Services angeboten werden kannst du hier auf der Seite der Japanischen Post auf Englisch nach einer Postfiliale suchen oder hier auf der Seite der Japan Postbank direkt nach einer Bankfiliale, allerdings dort nur auf Japanisch. Auf japanisch werden die Services die angeboten werden aber genauer beschrieben. Wenn du bei einer Postfiliale bist, gehst du nicht zum Postschalter (rot, 郵便, Yūbin) sondern zum Bankschalter (grün, 銀行, Ginkō oder 貯金, Chokin). Zieh ggf. eine Nummer. Wenn die Nummer aufgerufen wird, geh zum Schalter.
Sag am Schalter:
保険料の納付をお願いします。 (Hokenryō no nōfu o onegaishimasu; Ich möchte die Versicherung zahlen.)
Jetzt gibst du den oder die Zahlungsbelege ab und bezahlst. Bezahlen kannst du bar oder vom Konto, westliche Kreditkarten werden in der Regel nicht akzeptiert. Anschließend bekommst du für jeden gezahlten Monat einen abgestempelten Beleg. Das ist ein offizieller Zahlungsnachweis. Unbedingt aufheben!
Zur Bargeldzahlung in Convenience Stores (コンビニ支払い, Konbini shiharai): Die Rechnungen enthalten in der Regel einen Barcode, den du in 7-Eleven, FamilyMart, Lawson usw. scannen lassen kannst, um dort zu zahlen. Frag einfach einen Conbini-Mitarbeiter, wie du bezahlen musst. Bei 7-Eleven kann man direkt an der Kasse zahlen, bei Lawson oder FamilyMart muss man Loppi oder FamiPort nutzen. Das sind Computer/Drucker mit denen man ganz viel machen kann. Dort wählst du etwas wie
「各種支払い」 → 「コンビニ支払い」
Kakushu shiharai → Konbini shiharai
(„Verschiedene Zahlungsarten“ → „Zahlung im Supermarkt“)
Dann scannst du den Barcode oder gib die Nummer vom Zahlungsbeleg ein. Das Terminal druckt einen Zettel aus. Das ist aber noch keine Quittung. Geh mit dem ausgedruckten Zettel innerhalb von 30 Minuten zur Kasse und bezahle. Der Vorteil bei der Conbini Zahlung ist, dass du in der Regel mit Kreditkarte zahlen kannst. Das geht bei der Japanischen Postbank oder im Rathaus nicht (immer). Erst nach dem Bezahlen erhältst du eine Quittung. Unbedingt aufheben!
Zur Zahlung beim Rathaus: Was immer geht ist die Zahlung am Schalter der Stadtverwaltung im Rathaus. Gehe einfach in das Rathaus, wo du dich angemeldet hast. Frage am Empfang nach, wo du deine Zahlungsbelege bezahlen kannst. Denn es ist von Stadt zu Stadt, je nach größe ein bisschen unterschiedlich organisiert. Entweder kannst du direkt bei der 保険年金課 (hokennenkin, Krankenkassenabteilung) bezahlen oder bei einer extra Zahlstelle. Die erhaltene Quittung unbedingt aufheben! Allerdings ist das natürlich nicht so bequem wie die Zahlung bspw. im Conbini, die es an jeder Ecke gibt. Aber es geht noch bequemer:
Überweisung des japanischen Krankenversicherungsbeitrages
Die automatische Abbuchung per Bankkonto (口座振替/Kōza Furikae) ist meine dringende Empfehlung. Durch die automatische Abbuchung per Bankkonto ist es quasi ausgeschlossen, dass du mit der Zahlung in Verzug gerätst, sofern dein Konto gedeckt ist. Dann wird der Beitrag je nach intervall jeden Monat, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich automatisch von deinem Konto eingezogen. Das ist die einfachste und zuverlässigste Methode.
Die automatische Abbuchung per Bankkonto kann man entweder bei der Bank oder direkt im Rathaus beantragen. Letzteres funktioniert bei deiner Anmeldung (noch) nicht, da du zum Zeitpunkt deines ersten Rathausbesuchs noch kein Bankkonto hast. Das kannst du nämlich erst nach deinem ersten Besuch eröffnen, wenn die Adresse auf deiner Aufenthaltskarte steht. Wie die Eröffnung deines Bankkontos geht erfährst du im nächsten Kapitel und wie genau du du die automatische Abbuchung per Bankkonto einrichten kannst, erfährst du in der nächsten Frage.
Ich würde dir empfehlen zeitnah, nachdem du deinen ersten Rathausbesuch erfoglreich abgeschlossen hast, dein japanisches Bankkonto zu eröffnen. Das kann je nach Sprachniveau eventuell nochmal Zeitintensiv werden. Ich habe auch schon von Leuten gehört, bei den es zu größeren Problemen kam und mehrere Bankbesuche nötig wurden. So hast du ein bisschen Puffer. Wie du Probleme vermeidest und dein Bankkonto eröffnest, erkläre ich dir im nächsten Kapitel.
Sobald du dann deine ersten Zahlungsbelege für die Krankenversicherung und dem Dauerauftragsformular für die Krankenversicherung erhalten hast, kannst du dann zur japanischen Postbank gehen. Dort zahlst du die ersten Zahlungsbelege und richtest dann die automatische Abbuchung per Bankkonto (Dauerauftrag) ein. Ich war bei der Bank und habe das Bankkonto eröffnet und einen Tag später kam ich mit den Zahlungsbelegen und dem Abbuchungsformular wieder. Das funktionierte alles sehr flott. Ich konzentriere mich hier in meiner folgenden Erklärung auf dieses Szenario, weil das aus meiner Sicht der wahrscheinlichste Ablauf ist. Theoretisch kannst du aber auch alles an unterschiedlichen oder an einem einzigen Tag machen: Das Bankkonto eröffnen, die ersten Monatsbeiträge bezahlen und dann den Dauerauftrag einrichten.
Wichtiger Hinweis: Für die Eröffnung des Bankkontos sind vor dem Bankbesuch noch ein paar Schritte erforderlich. Das erkläre ich dir im folgenden Kapitel, weil es hier zu viel werden würde. Ließ es dir aber unbedingt durch, bevor du erstmals zur Bank gehst. Nur kurz vorweg: Du wirst ein Bankkonto für Mietzahlungen, Gehaltszahlungen und eben für Daueraufträge brauchen. Die einzige Bank bei der du ein japanisches Bankkonto erhalten wirst, ist die japanische Postbank. Gründe dazu stehen im nächsten Kapitel. Daher hier die Erklärung für die japanische Postbank.
Was du benötigst:
Die Zahlungsbelege der Krankenversicherung für den ersten Monat oder die ersten beiden Monate
Ausreichend Bargeld, mindestens 10.000 Yen
„在留カード“ [Zairyū kādo] (Residence Card / Aufenthaltskarte) mit bedruckter Adresse
Ggf. deinen Papierersatz der Krankenversicherungskarte
Dauerauftragsformular für die Krankenversicherung
genügend Zeit
Sowie: Bankpassbuch (erhältst du direkt während der Kontoeröffnung)
ggf. Bankkarte (Cash Card), wenn Dauerauftrag bei der Krankenkasse eingerichtet werden soll (siehe Hinweis unten)
Hinweis: Es empfiehlt sich, alle Unterlagen von den Behörden die du bislang erhalten hast in einem Ordner zu sammeln und bei wichtigen Bank oder Behördenterminen mitzubringen. Wenn du meinen Hinweis befolgt hast und beim ersten Rathausbesuch eine 住民票, Jūmin-hyō (Certificate of Residence), einer Art Meldebescheinigung beantragt hast, solltest du sie zur Kontoeröffnung mitbringen. Du brauchst sie aber nicht zwingend.
Deine Bankkarte (Cash Card) wird dir erst ca. 1 Woche nach Kontoeröffnung zugeschickt. Die benötigst du aber nicht bei der Einrichtung des Dauerauftrages bei der Postbank. Wenn du hingegen den Dauerauftrag bei der Krankenversicherung einrichten möchtest, dann benötigst du die Bankkarte.
Ein Namenssiegel (印鑑 (Inkan) oder 判子 (Hanko)) wird weder bei der Postbank, noch bei der Krankenkasse benötigt, außer du hast entgegen meinem Rat extra eines bei der Behörde registrieren lassen.
Ablauf in der Bank
Eröffnung des Bankkontos & Geld einzahlen
Zahlung der Zahlungsbelege der Krankenversicherung für den ersten oder die ersten beiden Monate
Ausfüllen und Einreichen des Formulars für die automatischen Abbuchung per Bankkonto
1. Eröffnung des Bankkontos & Geld einzahlen
Die Eröffnung des Bankkontos erläutere ich im nächsten Kapitel im Detail. Du erhältst nach erfolgreicher Eröffnung des Bankkontos deine Kontonummer, sowie dein Bankpassbuch (銀行通帳, Ginkō tsūchō), was du für Schritt 3 benötigst. Zahle nach der Kontoeröffnung genug Geld ein, um die zukünftigen Abbuchungen, insbesondere der Krankenkasse, zu decken.
2. Zahlung der Zahlungsbelege der Krankenversicherung für den ersten oder die ersten beiden Monate
Hinweis: Die Zahlung in bar solltest du unabhängig von der automatischen Abbuchung für die ersten zwei Monate machen. Je nach deinem Ankunftszeitpunkt ist die Frist für das bezahlen der ersten Krankenversicherungsbeiträge sehr knapp, da diese für alle Beitragszahler gleich ist. Sprich wenn du am 15. ankommst, am 20. zum Rathaus gehst und am 25. ein Zahlungsbeleg mir Frist bis zum 31. hast, dann wird der Dauerauftrag möglicherweise nicht mehr rechtzeitig eingerichtet. Du erhältst nämlich über die ordnungsgemäße Einrichtung erst noch eine Bestätigung per Post.
Gehe also zu deiner nächstgelegenen Postbankfiliale. Wenn du bei einer Postfiliale bist, gehst du nicht zum Postschalter (rot, 郵便, Yūbin) sondern zum Bankschalter (grün, 銀行, Ginkō oder 貯金, Chokin). Zieh ggf. eine Nummer. Wenn die Nummer aufgerufen wird gehst du zum Schalter.
Wenn du noch kein Bankkonto hast, sag am Schalter:
保険料を払って銀行口座を開設したいです。
Hoken-ryō o haratte ginkō kōzawokaisetsu shitaidesu.; Ich möchte die Versicherung zahlen und ein Bankkonto eröffnen.
私は海外からここに引っ越してきました。
Watashi wa kaigai kara koko ni hikkoshite kimashita.; Ich bin von Übersee hier hergezogen.
ODER wenn du schon ein Bankkonto hast:
保険料の納付をお願いします。
Hokenryō no nōfu o onegaishimasu; Ich möchte die Versicherung zahlen.
Jetzt gibst du den oder die Zahlungsbelege ab und bezahlst. Bezahlen kannst du bei der Postbank zunächst nur in bar, wenn du noch kein Konto hast, westliche Kreditkarten werden in der Regel nicht akzeptiert. Anschließend bekommst du für jeden gezahlten Monat einen abgestempelten Beleg. Das ist offizieller Zahlungsnachweis. Unbedingt aufheben!
3. Ausfüllen und Einreichen des Formulars für die automatischen Abbuchung per Bankkonto
Wenn du ein Bankkonto eröffnet hast und den ersten Monat (die ersten Monate) gezahlt hast, kannst du das Formulars für die automatisch Abbuchung per Bankkonto ausfüllen und einreichen. Das Formular bekommst du normalerweise von der Krankenkassenabteilung deiner Stadt zu dir nach Hause geschickt. Du kannst es zu Hause ausfüllen oder dir von einem Bankmitarbeiter (Krankenkassenmitarbeiter) helfen lassen, wenn du dir unsicher bist.
Wichtiger Hinweis: Die Formulare sehen je nach Stadt unterschiedlich aus. Es gibt leider keine einheitlichen Formulare.
Darauf findet sich ganz oben der Name deiner Stadt in Kanji, sowie die Begriffe 自動払込利用申込書 (Jidō haraikomi riyō mōshikomisho, Antragsformular für automatische Zahlungen) oder 口座振替依頼書 (Kōza furikae irai-sho, Lastschriftformular).
Beim ersten mal musst du Häkchen setzen bei 新規 (Shinki, Neu).
Wie zahle ich am besten die Krankenversicherung, wenn ich ohne festen Wohnsitz durch Japan reisen möchte (bspw. Backpacking)?
Spätestens wenn du den Dauerauftrag für die Krankenversicherung (und Rentenversicherung, wenn du dich nicht befreien lässt) bei deiner Bank eingerichtet hast, brauchst du nicht zwingend noch eine Postadresse, da dir keine Rechnungen mehr geschickt werden. Du kannst dann frei reisen.