Nachdem du nun beim Einwohnermeldeamt warst, wirst du jetzt in der Regel weiter zur Krankenkasse geleitet oder dir wird gezeigt wo du hin musst. Falls nicht, halte Ausschau nach 保険年金課 (hokennenkin, Krankenkassenabteilung) bzw. frag danach. Aber bevor wir uns damit beschäftigen, erläutere ich nochmal kurz den wichtgisten Unterschied zwischen dem deutschen und japanischen Krankenversicherungssystem.
Inhaltsverzeichnis
In aller Kürze: die Nationale Krankenversicherung in Japan übernimmt nicht 100% der Arzt- und Heilbehandlungskosten, wie das in Deutschland der Fall wäre, sondern nur ca. 70 %. Ca. 30 % der Behandlungskosten wirst du selbst bezahlen müssen. Das ist der wichtigste Unterschied. Bei einem einfachen Arztbesuch wegen einer Grippe, bleiben die Behandlungskosten insgesamt überschaubar. Entsprechend bleibt der Anteil, den du selbst bezahlen musst, relativ niedrig. Aber bei einem plötzlichen Blinddarmdurchbruch, bei einem Skiunfall in Sapporo, bei einem Verkehrsunfall mit anschließenden Knochenbrüchen oder ähnlichen, steigen die Behandlungskosten schnell sehr stark an (siehe unten). Diese Dinge sind zwar unwahrscheinlich, aber leider nicht ausgeschlossen.
Arztbesuche & Kostenbeispiele:
Allgemeinarztbesuch: ca. 1.000–3.000 Yen (nach Abzug der Versicherung)
Facharztbesuch: ca. 2.000–5.000 Yen
Medikamente aus der Apotheke: ca. 30 % der Kosten
Krankenhausaufenthalt: ca. 5.000–20.000 Yen pro Nacht (abhängig von der Einrichtung und der Behandlung)
Das heißt, mit fiktiven Zahlen gerechnet: Bei einem einmonatigen Krankenhausaufenthalt und einer Operation mit Behandlungskosten von insgesamt 10.000,- Euro, hast du grundsätzlich 30%, also 3.000,- Euro zu tragen. Die nationale Krankenkasse übernimmt nur 70%, also 7.000 ,- Euro. Das ist anders als bei uns in Deutschland. Da der Beispielsbetrag von 3.000,- Euro, den du zu tragen hättest, aber sehr hoch ist, gilt zusätzlich eine individuelle Kostentragungsgrenze pro Monat.
Dieses System heißt 高額療養費制度 (Kōgaku Ryōyōhi Seido, „System für hohe medizinische Kosten“) und sorgt dafür, dass du nicht unbegrenzt hohe Kostenbeträge zahlen musst. Das heißt du musst zwar grundsätzlich 30 % deiner Behandlungskosten zahlen, aber nur bis zu dieser individuell berechneten Montagsgrenze (siehe Tabelle unten). Alle weiteren Behandlungskosten in diesem Monat übernimmt dann doch ausnahmsweise die japanische Krankenkasse. Aber Achtung: Du muss möglicherweise den vollen Betrag in Vorkasse leisten und kannst erst im Nachhinein die Kosten Rückerstatten lassen (Befreiung von Vorkasse aber möglich, siehe unten).
Wie sich diese individuelle Kostentragunsgrenze genau berechnet, weiß ich erhlich gesagt nicht. Es hängt mit dem Einkommen und den zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträgen zusammen. Diese (vereinfachte) Tabelle gibt einen groben Überblick:
Für Arbeitnehmer mit Shakai Hoken (社会保険) oder freiwillig Versicherte mit Kokumin Kenkō Hoken (国民健康保険):
Monatliches Einkommen Max. Eigenanteil pro Monat (ca.)
1,160,000 Yen+ ca. 252,600 Yen
770,000–1,160,000 Yen ca. 167,400 Yen
370,000–770,000 Yen ca. 80,100 Yen
0–370,000 Yen ca. 57,600 Yen
Quelle: https://www.mhlw.go.jp/content/000333279.pdf (Japanese Ministery of Health, Labor and Welfare)
Angenommen, dein Einkommen liegt zwischen 370.000–770.000 Yen/Monat, dann wäre deine maximale Zuzahlung bei Behandlungskosten in Höhe von 3.000,- Euro "nur" ca. 80.100 Yen (ca. 500€) – du müsstest also nicht die vollen 3.000 Euro zahlen. Da du sehr wahrscheinlich nur einen Part-Time Job machen wirst, wirst du eher nur in der untersten Gehaltskategorie landen, so dass der zu zahlende Betrag eher weniger sein wird.
Bedingung: Die Behandlungskosten müssen innerhalb eines Kalendermonats anfallen, damit die Begrenzung greift.
Hinweis: Falls ein längerer Krankenhausaufenthalt absehbar ist, lohnt es sich, bei deiner Krankenkasse nach dem „限度額適用認定証“ (Gendogaku Tekiyō Ninteishō, Zertifikat zur Begrenzung der Zuzahlung) zu fragen. Mit diesem Zertifikat musst du nur die reduzierte Summe (dein maximaler Eigenanteil) direkt bezahlen und nicht den gesamten Betrag vorauszahlen.
Wenn ein Notfall vorliegt, du keine Auslandskrankenversicherung hast und du deine Behandlung nicht bezahlen kannst, wirst du trotzdem behandelt. Niemand lässt dich verbluten. Aber das wird wohl enorme Probleme nachsichziehen, wenn du deine Rechnungen nicht bezahlen kannst.
Hinweis: Wenn eine Doppelversicherung vorliegt, weil du sowohl bei der nationalen japanischen Krankenversicherung versichert bist und eine Auslandskrankenversicherung hast, kannst du die 30 % der Kosten, die du selbst zu zahlen hast, bei der Auslandskrankenversicherung einreichen. Bei einem Arztbesucht der dich 1.500 Yen kostet, lohnt sich das häufig wegen dem Aufwand nicht. Bei einem größeren Krankenhausaufenthalt hingegen schon. Meine Empfehlung wäre, die Auslandskrankenversicherung nur bei akuten Notfällen einzuschalten.
Jeder, der länger als 3 Monate in Japan lebt, muss sich einer der beiden gesetzlichen Krankenversicherungen anschließen:
Shakai Hoken (社会保険, Sozialversicherung) → für Angestellte von Firmen
Kokumin Kenkō Hoken (国民健康保険, Nationale Krankenversicherung) → für Selbstständige, Studenten, Rentner usw.
Hinweis: es gibt noch eine Krankenversicherung für Renter, aber das ist für Personen mit Working Holiday Visum nicht relevant.
Wenn du am Anfang deines Working Holidays nicht direkt einen Job hast, wirst du bei Kokumin Kenkō Hoken (国民健康保険) versichert, der nationalen Krankenversicherung. Eine Befreiung ist unter Umständen möglich, siehe unten.
Das Einwohnermeldeamt gibt die Daten deiner Anmeldung eigentlich direkt weiter zur Krankenversicherung und meldet dich automatisch an. Beim Schalter der Krankenversicherung sagst du nur nochmal, dass du mit einem Working Holiday Visum in Japan bist und keine Arbeit hast, damit sie wissen, dass sie dich bei der Kokumin Kenkō Hoken (国民健康保険) versichern müssen. Du wirst nichts mehr ausfüllen oder beantragen müssen. Anderes gilt nur, wenn du dich von der Krankenversicherung befreien lassen möchtest, siehe unten.
Die Kosten sind regional ein bisschen unterschiedlich und orientieren sich an dem Vorjahreseinkommen in Japan. Da du ein solches normalerweise nicht hast, wirst du regelmäßig in den günstigsten Tarif eingestuft. Achtung: Es gibt eine Art Beitragsreduktion des günstigsten Tarifs. Hier habe ich unterschiedliche Informationen im Internet gefunden. Bei mir hat die mündliche Beantragung der Beitragsreduktion ausgereicht. Ich zahle 2.200 Yen für die Nationale Krankenkasse (ca. 20€). Ich habe aber von vielen gehört, dass ihnen für den ersten Monat ein Beitrag von ca. 10.000 Yen in Rechnung gestellt wurde. Sie mussten dann nochmal zum Rathaus und bei der Krankenkasse die Beitragsreduktion extra beantragen.
Ihr solltet am Schalter der Krankenkasse irgendwie deutlich machen, dass ihr über kein Einkommen verfügt und keiner Arbeit nachgeht. Dann sollte die Beitragsreduktion angewandt werden. Der monatlich zu zahlende Beitrag liegt irgendwo zwischen 1.800-2.800 Yen.
Ehrlich gesagt, halte ich dies nicht für sinnvoll. Bitte überleg dir dies gut. Einerseits ist die Krankenkasse im reduzierten Beitragssatz wirklich nicht teuer. Andererseits fällst du damit aus einem Muster und das führt in Japan immer zu Problemen. Dir muss klar sein: Wenn du zur nahegelenen Arztpraxis gehst, must du davon ausgehen, dass du vermutlich der erste Ausländer bist, der dort überhaupt auftaucht. Das erste wonach dann gefragt wird, sowohl bei Japanern als auch bei dir, ist dein Versicherungskärtchen (wie in Deutschland). Wenn du mitteilst, das du keins hast, ist der Schock groß. So etwas kennen die Japaner nicht. Sie gehen dann erstmal davon aus, dass du nicht versichert bist.
Du kannst dann umständlich erklären, dass du eine Auslandskrankenversicherung hast. Aber so what? Gibt es eine Deckungszusage? Die Versicherung ist in Deutschland, können die überhaupt Geld auf das japanische Bankkonto des Arztes überweisen? Eine berechtigte Frage, denn nicht jedes Konto ist für internationale Zahlungen freigeschaltet. Solche und weitere Fragen werden gestellt. Die Situation "Arztbesuch in einem fremden Land" ist sowieso schon herausfordernd, erst recht wenn du krank bist. Du kannst natürlich in Großstädten wie Tokyo oder Osaka auch zu internationalen Ärzten oder Krankenhäusern gehen. Das würde ich dir wegen der Sprachbarriere sogar empfehlen, aber das nützt dir nichts, wenn du nicht in einer Großstadt bist und der Landarzt nunmal kein Englisch kann.
Letztlich besteht der einzige Vorteil darin, dass du dir die Kosten von ca. 2.200 Yen sparst. Aber ob es das Wert ist?
Wenn du dich befreien lässt, musst du im Krankenfall die Kosten entweder 100% selbst übernehmen oder über die Auslandskrankenversicherung abrechnen. Du solltest dir dabei schon jetzt die Frage stellen, ob es der ganze Aufwand mit dem Einschalten der Auslandskrankenversicherung überhaupt wert ist, insbesondere bei einem einfachen Arztbesuch bspw. wegen einer Grippe.
Persönliche Meinung: Vielleicht ist es besser einfach in die japanische Krankenversicherung einzutreten, mit dem japanischen Krankenversicherungskärtchen aufzutauchen und 30 % der Kosten privat zu übernehmen, als wegen ca. 30-60€ an Kosten die Auslandskrankenversicherung anzurufen und eine Kostenübernahme zu erreichen. Aus meiner Sicht solltest du diese nur bei akuten Notfällen einschalten.
Es ist aufjedenfall der entspanntere Weg es so zu machen wie die Japaner und die japanische Krankenversicherung für einen (einfachen) Arztbesuch zu nutzen. Wenn du frei reisen möchtest ohne feste Wohnung, kannst du auch einen Dauerauftrag einrichten, dann brauchst du nicht mehr zwingend eine Postadresse für die Rechnungen der Krankenversicherung. Aber letztlich bleibt die Entscheidung dir überlassen.
Sich von der japanischen Krankenversicherung befreien lassen ist möglich, aber sehr schwierig. Sprich das sowohl beim Einwohnermeldeamt, als auch dann beim Schalter für die Krankenversicherung an. In der Praxis wird eine Befreiung nur selten genehmigt, da Japan eine Pflichtversicherung für alle Einwohner vorsieht.
Eigentlich können nur Diplomaten mit Versicherungsschutz ihres Heimatlandes eine Befreiung erreichen. Aber auch ausländische Schüler/Studierende mit einer vollständigen Auslandskrankenversicherung, die alle Kosten abdeckt, die auch die nationale Krankenversicherung abdeckt, können sich in seltenen Fällen von der japanischen Krankenversicherung befreien lassen. Das muss aber direkt mit der Stadtverwaltung abgesprochen werden. In der Regel akzeptieren japanische Behörden private Auslandskrankenversicherungen jedoch nicht als Ersatz für die gesetzliche Krankenversicherung. Bei Personen mit einem Working-Holiday-Visum wird hier und da eine Ausnahme gemacht, insbesondere wenn sie eine Sprachschule besuchen (und damit eine ähnliche Situation wie bei den ausländischen Schülern/Studierenden vorliegt).
Es gibt offizielle Befreiungserklärungen / Verzichtserklärungen (Waiver) bei der Stadtverwaltung. Und wenn es für etwas Formulare gibt, ist der Verzicht grundsätzlich auch möglich.
Falls du dich befreien lassen möchtest, musst du bei der Stadtverwaltung, 保険年金課 (hokennenkin, Krankenkassenabteilung) folgende Dokumente einreichen:
Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherung (muss dir vor Ort überreicht werden)
Nachweis über deine gültige Auslandskrankenversicherung
Ggf. Schreiben der Schule / Schulbesuchsbescheinigung
Anmerkung: In einem mir bekannten Fall, wurde die Sprachschule angerufen, um sich die Schülereigenschaft des Working Holiday Visumsinhabers bestätigen zu lassen.
Wichtig: Du solltest schon beim Einwohnermeldeamt mitteilen, dass du dich unter keinen Umständen krankenversichern willst und kannst, da du schon eine Auslandskrankenversicherung hast und über kein Einkommen verfügst. Die Entscheidung liegt bei den lokalen Behörden, und es gibt keinen garantierten Anspruch auf eine Befreiung. Wenn sie dir keinen Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherung aushändigen, hast du schlechte Karten.
Möglicherweise führt eine Befreiung von der Krankenversicherung außerdem zu Problemen, wenn du eine Arbeit aufnehmen möchtest, da hier normalerweise ein Wechsel der Krankenversicherung von Kokumin Kenkō Hoken (国民健康保険, Nationale Krankenversicherung) zu Shakai Hoken (社会保険, Sozialversicherung) erfolgen würde.
Wenn du dich von der Krankenversicherung erfolgreich befreit hast, erhältst du sehr wahrscheinlich keine Post mehr von der Krankenversicherung. Du kannst nun frei reisen. Du kannst aber auch ohne Postadresse reisen, wenn du einen Dauerauftrag für das Bezahlen der Beiträge einrichtest. Wie das geht, erkläre ich dir hier.
Das kommt darauf an. Du musst unter Umständen noch zur Rentenversicherung. In der Praxis werden Working-Holiday-Teilnehmer im Rathaus oft nicht aktiv zur Anmeldung bei der Rentenversicherung aufgefordert, da ihr Aufenthalt meist auf maximal ein Jahr begrenzt ist. Wenn das bei dir der Fall ist und du dich nicht versichern lassen möchtest, musst du nicht zur Rentenversicherungsabteilung und nichts weiter tun. Du bist dann mit deinem Rathaus besuch fertig und kannst gehen. Wenn du im Rathaus / beim Einwohnermeldeamt allerdings aufgefordert wirst zur Rentenversicherung zu gehen, musst du dort mitteilen, ob du dich versichern lassen willst oder dich befreien lassen möchtest. Du musst ebenfalls zur Rentenversicherung, wenn du dich freiwillig versichern lassen möchtest.
Nach dem du am Schalter der Krankenversicherung warst, gehst du in diesen Fällen mit deiner frisch bedruckten „在留カード“ [Zairyū kādo] (Residence Card / Aufenthaltskarte) zur Rentenversicherung. Die Adresse muss bereits auf der Aufenthaltskarte aufgedruckt worden sein. Wenn du die Karte vom Einwohnermeldeamt noch nicht zurück erhalten hast, wartest du am dortigen Ausgabeschalter und gehst dann erst zum Schalter der Rentenversicherung.
Du bekommst nach ca. einer Woche zunächst ein Schreiben der Krankenversicherung mit einer vorläufigen Versicherungskarte und erstem Infomaterial zur Krankenversicherung. Es handelt sich hierbei nur um einen Papierersatz für eine Versicherungskarte, die nur 6 Monate gültig ist. Denn seit Ende 2024 ist die Versicherungskarte in der My Number Card integriert. Du hast als Neuerbewohner allerdings noch keine My Number oder My Number Card. Daher erhältst du den Versicherungsersatz in Papierform. Damit kannst du trotzdem ganz normal zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen. Du musst aber beim Arztbesuch außerdem deine Residence Card als Lichtbildausweis mitführen.
In einem weiteren Schreiben (blauer Brief) ca. zwei Wochen später erhältst du dann, deine Rechnungen für den ersten und den nächsten Monat. Außerdem erhältst du ein Formular zum Ausfüllen eines Dauerauftrages zur Abbuchung der Krankenversicherung bei deiner Bank. Daneben gibt es weiteres Infomaterial wie sich dein Beitrag zusammensetzt usw.
Wie du die japanische Krankenversicherung (und Rentenversicherung) bezahlst, erkläre ich dir hier. Aber wenn du nun erstmal zur Rentenversicherung gehen musst, um deinen Rathausbesuch zu Ende zu bringen, dann erkläre ich dir auf der nächsten Seite, was du dort machen musst.