Es ist geschafft. Du hast das Visumsverfahren hinter dir, du hast dich um deine Abreise aus Deutschland gekümmert, freust dich jetzt auf deine Sprachschule und bist gerade gelandet. Du atmest die Luft Japans und dein erster Weg führt dich auf das Klo. Du bist überfordert von den vielen Knöpfen, aber jetzt bist du dir sicher: Du bist in Japan angekommen.
Doch richtig entspannen kannst du nicht. Es steht dir die Einreise und der Zoll bevor.
Hinweis: Du kannst die Zollerklärung schon in Deutschland über die Plattform des Zolls „Visit Japan Web“ ausfüllen. Bei der Einreise musst du dann einen individuellen QR-Code vorzeigen. Dafür ist unter Umständen eine bestehende Internetverbindung erforderlich. Mir ist es schon passiert, dass das W-LAN bei den Einreise- und Zollschaltern überlastet war und ich mich darüber nicht einloggen konnte. Wenn dir das zu unsicher ist, erhältst du im Flugzeug oder bei den Einreiseschaltern eine ausgedruckte Zollerklärung. Diese musst du dann handschriftlich ausfüllen.
Du läufst also zu den Einreiseschaltern. Wichtig: Du reist weder als Tourist ein, noch hast du eine „Re-Entry Permit“ oder „Permanent Residence Card“. Du hast nur einen Reisepass mit einem Working Holiday Visum. Wohin also?
In Narita musst du zunächst der Beschilderung in Richtung „Visitor“ folgen (nicht Residence/Re-Entry Permit). Die Visitor Schlange teilst du dir mit den Touristen und musst diese bis zum Ende durchgehen und zum Schalter: ‚mid to longterm residence‘. Wenn dich ein Mitarbeiter irgendwo anders einordnen will, teil ihm mit, dass du ein Working Holiday Visum hast.
Anmerkung: Ich wurde trotz meinem Hinweis auf das Working Holiday Visum erst zum falschen Schalter geleitet. Der Grenzbeamte hat mich dann zum richtigen Schalter begleitet und die Mitarbeiterin, die mich falsch zugewiesen hat, eher forsch darauf hingewiesen, dass die Zuweisung zu ihm falsch war.
Beim richtigen Schalter angekommen gibst du zunächst deinen Pass ab und weist auf das Working Holiday Visum hin. Dann wird zunächst dein QR-Code deiner Zollerklärung gescannt bzw. du zeigst die handschriftlich ausgefüllte Erklärung vor. Dann wird ein Foto von dir gemacht und deine Fingerabdrücke gescannt. In deinen Reisepass wird die „LANDING PERMISSION“ neben dein Visum eingeklebt, die angibt, wann du eingereist bist und wie lange du dich in Japan aufhalten darfst. Außerdem wird ein Zettel mit Hinweisen zu deinen erlaubten Tätigkeiten in deinen Pass getackert (ja wirklich getackert!). Sofern du bei der Visumsbeantragung schon deinen Hinflug inklusive Datum und Einreiseflughafen angegeben hast, liegt deine deine „在留カード“ [Zairyū kādo] (Residence Card / Aufenthaltskarte) bereits am Schalter ausgefertigt bereit.
Wenn du ausnahmsweise keinen Hinflug bei deinem Visumsantrag angeben musstest, erhältst du deine Aufenthaltskarte bei der nächstgelegenen Einwanderungsbehörde / Immigration Office. Die Beamtin bei der Einreise am Flughafen wird dir dazu nähere Informationen geben können.
Du wirst anschließend gebeten, die Daten der Aufenthaltskarte auf Richtigkeit zu überprüfen. Daneben erhältst du noch einige Informationen, insbesondere auch darüber, dass du verpflichtet bist, dich innerhalb von 14 Tagen bei dem Rathaus deines zukünftigen Wohnortes zu melden.
Dann bist du mit der Einreise fertig. Du holst dein Gepäck vom Gepäckband und musst noch durch den Zoll. Je nachdem, ob du deine Erklärung handschriftlich oder elektronisch abgegeben hast, musst du zu unterschiedlichen Schaltern. Folge der Beschilderung und den Anweisungen des Personals. Ggf. wird dein Koffer geöffnet und durchsucht. Wenn der Zoll deine Koffer nicht öffnet oder nichts gefunden hat, kannst du durch die Schleuse gehen und bist endlich in Japan.
Von dort machst du dich nun auf deinen Weg zu deiner Unterkunft, Hotel, Hostel oder ähnliches. Wie du das im Detail machst, da verweise ich exemplarisch für Tokyo Haneda und Narita auf den ausführlichen und hilfreichen Guide von wanderweib.de.
Wichtige Hinweise zur Aufenthaltskarte:
Die Karte ist dein wichtigstes Ausweisdokument in Japan. Achte sehr gut darauf! Solltest du die Karte dennoch verlieren, musst du sofort eine Verlustanzeige bei der nächsten Polizeistation aufgeben. Andernfalls wirst du keine neue Aufenthaltskarte erhalten und musst schlimmstenfalls ausreisen.
Wenn du die Aufenthaltskarte nicht direkt am Flughafen erhältst, bist du verpflichtet die Karte bei deiner nächstgelegenen Einwanderungsbehörde (‚Immigration Office‘) zu beantragen. Nach Erhalt der Karte hast du 14 Tage Zeit, um deine Adresse registrieren zu lassen. Dafür musst du zu deinem zuständigen Rathaus gehen. Die Adresse wird hinten auf deiner Aufenthaltskarte eingetragen. Diese Adressfelder sind vorher leer. Solange die Felder innerhalb der ersten 14 Tage leer sind, musst du immer auch deinen Pass mit dir mitführen. Die Aufenthaltskarte allein reicht nicht, wenn die Felder leer sind, um dich gegenüber der Polizei auszuweisen. Im Rathaus wird die Adresse auf deine Aufenthaltskarte gedruckt. Wenn du umziehst, musst du den Registrierungsprozess mit deiner neuen Adresse wiederholen.
Keine Angst. In den nachfolgenden Schritten zeige ich dir, wie du dein zuständiges Rathaus findest, wie du dich beim Einwohnermeldeamt registrierst, du deine Adresse auf die Aufenthaltskarte drucken lassen kannst und dich gleichzeitig für die Krankenversicherung und Rentenversicherung meldest oder befreien lässt.