Für die das Working Holiday Visum, die Einreise und die Dauer deines Aufenthalts benötigst du einen gültigen Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten. Eine für das Visum selbst, eine für die "Landing Permission".
Falls du noch keinen Reisepass hast, erhältst du ihn bei deiner Stadt oder Gemeinde im Bürgerbüro, Bürgeramt oder ähnlichem. Google dazu einfach den „Namen deiner Stadt“ + „Reisepass“, um die zuständige Stelle zu finden. Das Bundesministerium des Innern listet hier auf seiner Website die unterschiedlichen Kosten für einen Reisepass auf.
Bitte denk daran, dass du unter Umständen lange auf einen Termin bei deiner Stadt / Gemeinde warten musst. Beachte außerdem, dass die Neuausstellung eines Reisepasses je nach Jahreszeit und Aufkommen in der Bundesdruckerei mehrere Wochen dauern kann. Wenn es besonders eilig sein sollte, beantrage das kostenpflichtige Express-Bestellverfahren.
Der Reisepass muss für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gültig sein. Es empfiehlt sich, dass er bis zu 6 Monate über das beabsichtigte Ende des Aufenthalts hinaus gültig ist. Andernfalls kann es zu Problemen kommen, wenn du dich kurz vor der beabsichtigen Ausreise bspw. verletzt, ins Krankenhaus musst und du dich unbeabsichtigt länger in Japan aufhalten musst. Ein beabsichtigter oder unbeabsichtigter längerer Aufenthalt, als deine Aufenthaltserlaubnis erlaubt, führt zu einem OVERSTAY (externer Link) und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Das Reisepass muss bei einer persönlichen Antragstellung in der japanischen Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft) im Original vorgelegt werden. Während der Dauer des Visumsverfahrens steht er dir dann nicht zur Verfügung. Beachte dies, wenn du noch kurzfristig verreisen möchtest oder musst.
Außerdem musst du eine Kopie des Reisepasses einreichen. Du hast die Doppelseite mit den persönlichen Daten zu kopieren. Ich empfehle aus Gründen der besseren Lesbarkeit dringend eine Farbkopie. Ob eine Schwarz-Weiß Kopie ausreichend sein sollte, kann ich nicht sagen. Im Zweifel kannst du vor deinem Termin zur Visumsbeantragung nochmal im Copyshop eine Farbkopie machen, wenn du keinen Farbdrucker/Scanner zu Hause hast oder vorher telefonisch nachfragen.
Wenn du bei der Japanischen Botschaft oder dem Generalkonsulat deinen Visumsantrag postalisch stellst, sollst du deinen Reisepass nicht im Original mitschicken, sondern nur eine Kopie. Der Reisepass muss dann erst bei der Ausstellung des Visums im Original vorgelegt werden.
Eigentlich logisch, aber der Reisepass muss bei der Visumsbeantragung identisch mit dem sein, mit dem du in Japan einreist. Denn das Visum wird in deinen Pass, den du bei Beantragung des Working Holiday Visums vorgelegt hast, eingeklebt. Wenn du in der Zeit nach Visumserteilung und vor Einreise, warum auch immer, einen neuen Reisepass zugelegt hast, wird der alte samt bereits erteilten Visum ungültig gemacht.
Es ist aber möglich nach Visumserteilung umzuziehen und den neuen Wohnort auf dem Reisepass eintragen zu lassen, sofern dafür auf dem Reisepass noch Platz ist. Denn „Wohnort / Residence“ aus dem Reisepass wird im Visumsantragsformular nicht abgefragt.