Es ist so weit. Du bist in dein Share-House, zu deiner Gastfamilie oder in ein privates Apartment eingezogen. Mit dem Einzug hat alles geklappt und du hast die ersten Nächte in deiner neuen Umgebung, die zukünftig dein Zuhause sein wird, verbracht. Einer deiner ersten Gänge muss dich nunmehr zum Rathaus führen.
Keine Angst: Fast alle sind vor ihrem ersten Besuch im japanischen Rathaus aufgeregt. Das ist normal und ging mir nicht anders. Es ist ein fremdes Land und eine fremde Sprache. Aber bis jetzt haben es noch alle geschafft, die es versucht haben. Wenn du jemanden hast, der für dich übersetzen kann (jemand aus der Gastfamilie, Sprachschule, Freunde o.Ä.), wird der Rathausbesuch gar keine große Herausforderung für dich sein. Wenn nicht, ist das aber auch kein Problem.
Immer öfter finden sich in Rathäusern in Großstädten Tabletts, die sich auf Englisch umstellen lassen. Falls es kein Tablett gibt und du keine Begleitperson hast: Untenstehend findest du ein Dokument, mit allen wichtigen Begriffen zum Ausdrucken. Wenn du kein Japanisch und dein Gegenüber kein Englisch kann, kannst du auf die Begriffe oder Sätze zeigen. Zusammen mit einer Übersetzungsapp wie Google Translate wird das dann schon klappen. Außerdem gibt es, zumindest gefühlt, immer mindestens eine Person im Rathaus die doch ein bisschen Englisch kann.
Inhaltsverzeichnis
Wie bei der Einreise von dem Grenzbeamten mitgeteilt, bist du verpflichtet, dich innerhalb von 14 Tagen bei dem Rathaus deines zukünftigen Wohnortes zu melden. Wenn du dich nicht Anmeldest wirst du auch nicht bei der Krankenversicherung angemeldet. Beides führt zu Problemen, falls du später in Japan bleiben willst (z. B. bei Visumsverlängerungen). oder bei deiner Ausreise.
Hinweis: Ob die 14 Tagesfrist sich auf Werktage oder Wochentage bezieht, kann ich dir nicht sagen. Ich gehe allerdings von 14-Wochentagen aus.
Wichtig: Diesen Schritt musst du mindestens einmal machen, und zwar direkt zum Anfang. Du wirst nicht darum herumkommen, selbst wenn du die ganze Zeit herumreisen möchtest und gar nicht an einem festen Wohnsitz gebunden sein willst. Du kannst trotzdem frei Reisen, wenn du dich von der Rentenversicherung und Krankenversicherung befreist, oder einen Dauerauftrag für beides bei einer Bank einrichtest. In beiden Fällen wirst du keine weitere Post mehr bekommen und brauchst nicht zwingend eine Postanschrift. Bis du einen Dauerauftrag für beides einrichten kannst, dauert es aber bis zu einem Monat, da dir die Kranken- und Rentenversicherung erst noch Unterlagen schicken müssen. Außerdem solltest du den Erhalt deiner MyNumber abwarten, was bis zu zweit Monaten dauern kann.
Wenn du dich nicht innerhalb von 14 Tagen meldest, kann dir ein Strafgeld (ca. 50.000 Yen) aufgebrummt werden. Ein bisschen kann ich hier aber beruhigen. Wenn du dich nicht gekümmert hast oder am Anfang keine Wohnung findest und erstmal länger im Hostel oder ähnlichem lebst, ist das in der Regel kein Problem. Die Beamten zeigen hier innerhalb der ersten zwei Monate Nachsicht. So viel länger sollte es aber nicht sein. Und für Nachsicht gibt es keine Garantie. Denn wie geschrieben, theoretisch können sie das Strafgeld schon nach 14 Tagen verhängen.
In Japan heißen Rathäuser 市役所 (Shiyakusho), wenn es sich um eine Stadt (市, Shi) handelt. in Großstädten wie Tokio oder Osaka heißen Rathäuser 区役所 (Kuyakusho) für einen Bezirk 区 (Ku). Im Englischen ist die Bezeichnung „Ward Office“ oder „City Office“ gängig.
Für kleinere Verwaltungseinheiten gibt es andere Bezeichnungen:
町役場 (Machiyakuba) für eine 町 (Machi, Kleinstadt oder Dorf)
村役場 (Murayakuba) für eine 村 (Mura, Dorf)
Wahrscheinlich wirst du am Anfang in einer Großstadt landen. Wenn das der Fall ist, kannst du nicht zu jedem x-beliebigen Rathaus gehen, sondern musst zu dem Rathaus, das für deinen Wohnort zuständig ist. Tokyo oder Osaka haben zahlreiche Rathäuser für einzelne Bezirke und manchmal sind diese noch weiter unterteilt.
Du solltest erstmal deine eigene Adresse herausfinden. Auf dieser Seite von GoGo Nihon erfährst du dann, wie man japanische Adressen liest.
Wenn du deine Adresse kennst und den Bezirk lesen kannst, musst dann auf Google Maps nach dem Rathaus suchen (bspw. „Ward Office“, „City Office“ oder 市役所 (Shiyakusho) eintippen), dass nahe an deinem Wohnort liegt.
Ich habe zum Beispiel in Chuo-ku in Fukuoka gewohnt. Zuständig war damit für mich das „Chuo Ward Office“.
So kompliziert ist das also nicht. Und keine Sorge. Wenn du doch zum falschen Rathaus gehst, wird man dir das schon vor Ort sagen und dich zum richtigen Rathaus schicken. Alles kein Drama.
Du brauchst mindestens:
1. „在留カード“ [Zairyū kādo] (Residence Card / Aufenthaltskarte)
2. Deinen Reisepass
3. Deine Adresse auf Japanisch (Kanji)
Was du noch mitnehmen solltest:
4. Einen Mietvertrag kannst du mitnehmen, braucht man aber nicht. Deine Adresse solltest du dir aber vorher allerdings in Kanji (!) raus schreiben bzw. ausdrucken. Das wirst du nämlich nochmal benötigen.
5. Versicherungsnachweis deiner Auslandskrankenversicherung
6. Schulbescheinigung oder ein ähnliches Dokument, wenn du eine Sprachschule besuchst
7. Du solltest schon eine japanische Telefonnummer haben, unter der du erreichbar bist. Entweder die Nummer deiner Gastfamilie oder noch besser deine japanische Handynummer. Wenn du noch keine hast, ist das normalerweise aber auch kein Problem.
8. Ein Handy mit einer funktionierenden Übersetzungsapp wie Google Translate.
Was du nicht brauchst:
9. Ein Namenssiegel (印鑑 (Inkan) oder 判子 (Hanko))
Ich habe immer mal gelsen, man müsse ein Siegel registrieren lassen und dann sofort verwenden. Das ist aber nicht der Fall. Ich kann dir auch nicht empfehlen, ein Namenssiegel für dein Working Holiday registrieren zu lassen. Du wirst als Ausländer ohne Siegel und nur mit Unterschrift während deinem Work and Travel problemlos durch Japan kommen. Sobald es einmal registriert ist, wirst du es für immer verwenden müssen. Das ist häufig eher nervig. Ein Siegel kann man vergessen, deine Unterschrift in der Regel nicht.
Hinweis: Wenn du unbedingt doch ein Siegel registrieren lassen willst, ließ dir diese Seite von japan-dev (Englisch) gut durch. Hier sind die Unterschiede der Siegel erklärt, wie viel sie kosten und wo du sie machen lassen kannst.
Du stehst vor dem richtigen Rathaus? Dann tritt ein und geh zum Empfang bzw. der Information.
Du bekommst normalerweise am Empfang im Rathaus einen „Laufzettel“, wo die unterschiedlichen Abteilungen im Rathaus mit Nummern stehen und dir wird gesagt, zu welchen Nummern und in welcher Reihenfolge du wohin musst. Als neuer Einwohner musst du zum Einwohnermeldeamt, der Krankenversicherung und unter Umständen zu der Rentenversicherung. Manchmal ist die Krankenversicherung und Rentenversicherung auch integriert in einer Versicherungsabteilung. Diese Abteilungen befinden sich im selben Gebäude und in der Regel sogar im selben Stockwerk. Du kannst (und solltest) also alles auf einmal erledigen. Falls du keinen Laufzettel bekommst, gehst du als allererstes zum Einwohnermeldeamt oder Fragst am Empfang nach einem Adressformular.
Du musst beim „Einwohnermeldeamt“, einer Abteilung im Rathaus, ein Adressformular ausfüllen, in dem du deine Adresse erstmalig mitteilst. Wie das geht, erkläre ich dir unter Einwohnermeldeamt.
Außerdem bist du normalerweise verpflichtet, dich in einem zweiten Schritt bei der Krankenversicherung zu melden. Denn wenn du länger als 90 Tage in Japan bist, besteht die Pflicht sich dort zu versichern. Entgegen anderslautenden Informationen im Internet, kann man sich unter bestimmten Umständen aber auch befreien lassen. Ob das sinnvoll ist und wie das geht, erkläre ich dir im Reiter Krankenversicherung.
Du musst unter Umständen noch zur Rentenversicherung. In der Praxis werden Working-Holiday-Teilnehmer im Rathaus oft nicht aktiv zur Anmeldung bei der Rentenversicherung aufgefordert, da ihr Aufenthalt meist auf maximal ein Jahr begrenzt ist. Wenn das bei dir der Fall ist und du dich nicht versichern lassen möchtest, musst du nicht zur Rentenversicherungsabteilung und nichts weiter tun. Wenn du im Rathaus aufgefordert wirst zur Rentenversicherung zu gehen, musst du dort mitteilen, ob du dich versichern lassen willst oder dich befreien lassen möchtest.
Nein. Zur "My Number"-Abteilung des Rathauses musst du nicht. Sobald du dich beim Einwohnermeldeamt mit deiner Adresse registrierst, leiten diese die Daten automatisch weiter. Es wird dir der My Number-Benachrichtigungscode mit einer My Number Benachrichtigungskarte (マイナンバー通知カード, Mainanbā Tsūchi Kādo) dann per Post zugeschickt. Dieses einfache Informationsschreiben per Brief mit deiner My Number (12-stellige Nummer) braucht aber unter Umständen ein paar Wochen. Sobald du das Schreiben erhalten hast, kannst du damit die Beantragung der My Number Card (個人番号カード, Kojin Bangō Kādo) vornehmen. Was die My Number Card ist, wie die Beantragung der My Number Card funktioniert und warum das sinnvoll ist, erkläre ich dir im Reiter My Number Card.
Bei mir hat der Aufenthalt nicht länger als eine Stunde gedauert. Und die meiste Zeit davon habe ich mit Warten verbracht, obwohl ich am Vormittag unter der Woche hin gegangen bin. Wenn man drankam, ging alles ganz schnell. Am Nachmittag wartet man wahrscheinlich länger.
Los geht dein Rathausbesuch also mit dem Einwohnermeldeamt.