Bevor du deinen Visumsantrag ausfüllen kannst, benötigst du normalerweise noch ein Flugticket. Eine einfache Flugreservierung ist für das Working Holiday Visum in der Regel nicht ausreichend. Zumindest das Hinflugticket muss schon bezahlt und ausgestellt worden sein.
Aber Achtung: Beim Flugticket unterscheiden sich die Regelungen der japanischen Auslandsvertretungen, was etwas unfair, aber zulässig ist.
Wenn du deinen Antrag beim Japanischen Generalkonsulat in Düsseldorf stellen kannst, lassen sie laut ihrer Website auch "ausreichende finanzielle Mittel zum Kauf des Tickets (1000 Euro)" genügen. Dies allerdings zusätzlich zu dem regulären Finanzierungsnachweis in Höhe von 2.000,- Euro.
Das Japanische Generalkonsulat in Hamburg schreibt auf seiner Website, dass ein Flugticket nicht nachgewiesen werden muss, wenn ausreichende Finanzen nachgewiesen werden (mehr als 4000 EUR).
Das Japanische Generalkonsulat in München schreibt auf seiner Website, dass eine Flugreservierung optional ist. Das gilt aber nur, wenn du bei deinem Finanzierungsnachweis mehr als 3.200,- Euro nachweisen kannst.
Hier kannst du mehr zum Finanzierungsnachweis nachlesen. Wenn das Flugticket für dich, wie eben dargestellt, nicht optional ist, brauchst du für das Visumsantragsformular selbst nur die Daten aus deinem Hinflugticket. Die geplante Rückreise wird darin nicht abgefragt.
Aber ich empfehle dir trotzdem dringend ein Hin- und Rückflugticket in einem flexiblen Umbuchungstarif (Flexticket) zusammen zu kaufen.
Es ist einfach günstiger gleichzeitig Hin- und Rückflug zu buchen als separat einen Hinflug und später einen Rückflug. Erst recht, wenn der Rückflug noch sehr weit in der Zukunft liegt, ist dieser in der Regel sehr billig. Mit einem Umbuchungstarif kannst du später das Rückreisedatum immer noch ändern und auf einen späteren Termin final festlegen. Außerdem ist die Summe, die du mit Hin- und Rückflugticket mit dem Finanzierungsnachweis nachweisen musst, deutlich niedriger.
Es gibt einen weiteren Vorteil, wenn du bei deinem Visumsantrag schon dein bezahltes Flugticket vorgelegt hast und angegeben hast, wann du über welchen Flughafen einreist. Deine „在留カード“ [Zairyū kādo] (Residence Card / Aufenthaltskarte) wird bei der Einreise schon ausgedruckt für dich bereit liegen.
Zu beachten ist beim Kauf von Hin- und Rückflugticket jedoch, dass viele Fluggesellschaften Tickets nicht für mehrere Jahre im Voraus verkaufen.
Bei Japanese Airlines zum Beispiel wurde mir ein Rückflug nur ein Jahr im Voraus verkauft. Ich habe meine Flugreise im November gebucht, mit Hinflug im Januar. Spätester Rückflug den ich buchen konnte, war im November des nächsten Jahres. Ich hatte in meinem Visumsantrag einen einjährigen Aufenthalt in Japan beantragt. Mit einem Hinflug im Januar und einem Rückflug im November war ein Aufenthalt von einem Jahr natürlich nicht möglich. Ich habe also bei dem Visumsantrag darauf hingewiesen, dass die Buchung eines späteren Rückflugs nicht möglich war und es sich um ein Flexticket handelt, dass eine Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht.
Besonders relevant wird dies, wenn du deine Flüge schon sehr weit im Voraus deiner geplanten Reise kaufen willst.
Wenn du deinen Visumsantrag im September 2026 stellen möchtest und bereits im Oktober 2025 die Flüge buchen willst, wirst du feststellen, dass der frühste Rückflug unter Umständen schon im Oktober 2026 sein wird. Das ergibt wenig Sinn. Es sei aber darauf hingewiesen, dass du deine Flüge nicht so weit im Voraus buchen musst, wenn du nicht gerade zur Hauptsaison (Frühling oder Herbst) billig fliegen möchtest. Dadurch, dass du einen sehr späten Rückflug auswählst, was Touristen normalerweise nicht machen, ist das Flugticket in der Regel trotzdem vergleichsweise billig.
Halte bei deiner Buchung Ausschau nach sogenannten Open-Return / Open-Flight Tickets. Dann kannst du das Datum des Rückflugs offenhalten.
Nein, du brauchst keinen Direktflug von Deutschland nach Japan. Du kannst von jedem beliebigen Land nach Japan einreisen, auch wenn das Visum in Deutschland ausgestellt wurde. Du musst für den Visumsantrag jedoch alle Flugtickets zwischen Deutschland und Japan und wieder zurück nach Deutschland einreichen, Quelle: Japanisches Generalkonsulat München. Etwas anders gilt nur, wenn du für deinen Visumsantrag gar keine Flüge nachweisen musst, siehe oben.
Ich nutze immer Google Flights zur Flugsuche, da der Service, anders als andere Vergleichsplattformen, keine Werbung enthält, die mit nervigen Pop-Ups daher kommt. Es gibt aber noch andere Vergleichsplattformen, wie etwa skyscanner oder fluege.de. Hier musst du einfach mal ein bisschen im Internet schauen.
Bei Google Flights schaue ich dann, in welchem Zeitraum es günstige Flüge gibt. Ich buche dann aber normalerweise direkt bei der Airline und nicht über etwaige Vergleichsplattformen. Denn diese zeigen dir in der Regel nur den günstigsten Tarif an. Wie bereits geschrieben, solltest du nicht den billigsten Tarif nehmen, sondern den mit einer Umbuchungsoption, selbst wenn er etwas mehr kostet. Wenn du direkt über die Airline buchst, gibt es normalerweise keine versteckten Kosten und du hast gleich alle Tarifoptionen zur Auswahl. Außerdem ist der Support direkt bei der Airline üblicherweise besser als über eine Vergleichsplattform. Das kann wichtig werden, gerade wenn ein Flug bspw. aufgrund eines Taifuns nicht landen kann, gecancelt wird und man umgebucht werden muss.
Anmerkung: Ich persönlich habe mit den japanischen Airlines JAL und ANA bislang nur gute Erfahrungen gemacht, von Lufthansa aber bspw. schon viel schlechtes gehört und ich persönlich finde die Flugzeuge von Lufthansa und das Entertainment System relativ alt. Bei Booking.com habe ich mal innerhalb von 5 Minuten über den Chat einen Weiterflug umbuchen können. Ich war begeistert. Der Support muss bei einer Vergleichsplattform also nicht zwingend schlechter sein als über eine Airline.
Aber ein anderer Grund, warum du es dir gut überlegen solltest bei einer Vergleichsplattform zu buchen ist, dass unter Umständen kein richtiges Flugticket ausgestellt wird. Das ist zum Beispiel bei Booking.com der Fall:
Quelle: Booking.com Hilfeseite
Ob bei deinem Visumsantrag nur eine etwaige Bestätigungs-E-Mail mit einer E-Ticket-Nummer anerkannt wird, kann ich dir nicht sagen.